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Wozu dient der Urlaubsplaner?

Damit möglichst alle Urlaubswünsche erfüllt werden können, sehen Sie hier, in welchen Zeiträumen an Ihrem Standort noch Plätze frei sind. Sie planen Ihren Urlaub, erstellen daraus Ihren Urlaubsantrag als PDF und geben ihn unterschrieben bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Der Urlaubsplaner ist eine unverbindliche Planungshilfe. Über Ihren Urlaub entscheidet der Arbeitgeber allein anhand Ihres unterschriebenen Papierantrags. Dabei werden Ihre Wünsche berücksichtigt, soweit keine dringenden betrieblichen Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen (§ 7 Abs. 1 BUrlG) – zum Beispiel Eltern schulpflichtiger Kinder in den Schulferien. „Ausgebucht“ heißt deshalb nicht „unmöglich“.

Sie können Urlaub jederzeit auch ohne die App auf Papier beantragen – für jeden beliebigen Zeitraum. Solche Anträge werden genauso behandelt. Der Urlaubsplaner ist auch nicht Ihr offizielles Urlaubskonto; dieses führt die Personalabteilung.

So geht's

  1. Zugangscode Ihres Standorts eingeben.
  2. Ihren Jahresurlaub eintragen oder berechnen lassen (bleibt nur in Ihrem Browser).
  3. Zeitraum im Kalender wählen – möglichst ganze Wochen – und „Zum Antrag hinzufügen“. Das können Sie für beliebig viele Zeiträume wiederholen (bis zu 10 pro Antrag).
  4. „Antrag erstellen“: Alle Zeiträume werden vorläufig reserviert und Sie erhalten eine PDF-Datei.
  5. Seite 1 ausdrucken, Namen eintragen, unterschreiben und innerhalb von 14 Tagen abgeben.
  6. Seite 2 behalten: Mit dem QR-Code bzw. Link können Sie den Antrag ändern oder stornieren.

Die Farben im Kalender

Die ersten vier Farben zeigen, wie stark ein Tag an Ihrem Standort schon belegt ist. Die übrigen markieren besondere Tage und Ihre eigene Planung:

Frei: In diesem Zeitraum ist noch ausreichend Platz.
Wenige Plätze frei: Es sind bereits mehrere Anträge geplant.
Ausgebucht: Die vorgesehene Kapazität ist erreicht. Ein Antrag ist trotzdem möglich, die Genehmigung kann aber schwieriger sein.
Keine Kapazität festgelegt: Für diese Tage wurde noch keine Kapazität festgelegt.
Feiertag: Gesetzlicher Feiertag an Ihrem Standort – zählt nicht als Urlaubstag.
Wochenende: Samstag und Sonntag zählen nicht als Urlaubstage.
Ihr Antrag: Tage aus Anträgen, die Sie in diesem Browser bereits erstellt haben (blauer Rahmen).
Im neuen Antrag: Zeiträume, die Sie dem Antrag hinzugefügt, aber noch nicht erstellt haben.
Aktuelle Auswahl: Der Zeitraum, den Sie gerade im Kalender markiert haben.

Sie sehen nie, wer Urlaub geplant hat – nur, wie stark ein Zeitraum belegt ist.

Ganze Wochen bevorzugt

Bitte planen Sie Ihren Urlaub möglichst in ganzen Wochen (Montag bis Sonntag). Einzelne Tage sind ab weniger als 5 verbleibenden Urlaubstagen frei wählbar. Ganze Wochen sind betrieblich bevorzugt, aber nicht verpflichtend. Sie können jederzeit auch einzelne Tage beantragen.

Tipp: Mindestens ein zusammenhängender Urlaub von zwei Wochen dient der Erholung (§ 7 Abs. 2 BUrlG).

Vorgaben Ihres Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber kann festlegen, dass in einem Zeitraum mindestens eine bestimmte Zahl an Urlaubstagen geplant werden soll – zum Beispiel eine Woche im ersten Quartal. Der Planer zeigt Ihnen, wie weit Sie die Vorgabe mit Ihren Anträgen schon erfüllen, und warnt, wenn eine Auswahl zu wenige Tage dafür übrig lässt. Sie können den Antrag trotzdem stellen; entschieden wird wie immer auf dem Papierantrag.

Haben Sie die Vorgabe bereits ohne die App erfüllt, setzen Sie bei der Vorgabe das Häkchen. Der Stand wird nur in Ihrem Browser berechnet und nicht an den Server übertragen.

Ihr Urlaubsanspruch nach dem Manteltarifvertrag Systemgastronomie

Jahr der BetriebszugehörigkeitJahresurlaub (5-Tage-Woche)
1. und 2. Jahr25 Arbeitstage
3. und 4. Jahr27 Arbeitstage
5. und 6. Jahr29 Arbeitstage
ab dem 7. Jahr30 Arbeitstage
  • Wer bis zum 30. Juni eintritt, für den gilt das Eintrittsjahr als erstes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
  • Bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr gibt es für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs (aufgerundet); angebrochene Monate mit mindestens 15 Tagen zählen voll. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, erhält mindestens 20 Arbeitstage.
  • Eine Urlaubswoche zählt 5 Urlaubstage (Montag bis Freitag). Gesetzliche Feiertage in der Woche werden nicht angerechnet.
  • Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler soll der Urlaub in den Berufsschulferien liegen. Wird während des Urlaubs die Berufsschule besucht, wird für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag gewährt (MTV § 7 Ziff. 2).

Der Rechner im Urlaubsplaner dient nur der Orientierung. Maßgeblich ist Ihr Urlaubskonto.

Ändern oder stornieren

Öffnen Sie den Link bzw. scannen Sie den QR-Code von Seite 2 Ihres PDFs. Dort können Sie Zeiträume entfernen, hinzufügen oder den ganzen Antrag stornieren. Nach einer Änderung erhalten Sie einen „Änderungsantrag“, den Sie wieder unterschrieben abgeben. Den alten Antrag ziehen Sie beim Arbeitgeber zurück. Nach einer Stornierung geben Sie bitte ebenfalls Bescheid.

Andere Geräte

Ihre Urlaubstage und Ihre Anträge werden nur in diesem Browser gespeichert, nicht auf dem Server. Mit „Exportieren“ können Sie sie auf ein anderes Gerät übertragen.